Überblick
XL-Rollstuhlwaage mit niedriger Bauhöhe für bequemes Auffahren von (Elektro-) Rollstühlen bis 400 kg
Maximale Wiegekapazität 400 kg
ab 3 Stück: | 1.939,71 € | 1,0% Ersparnis |
ab 5 Stück: | 1.920,12 € | 2,0% Ersparnis |
ab 10 Stück: | 1.900,53 € | 3,0% Ersparnis |
XL-Rollstuhlwaage mit niedriger Bauhöhe für bequemes Auffahren von (Elektro-) Rollstühlen bis 400 kg
Maximale Wiegekapazität 400 kg
Waage kann mittels 2 Rollen und 1 Handgriff bequem transportiert und platzsparend verstaut werden
Zwei Waagen in einer: Durch das praktische Haltebügel-Set KERN MWS-A02 kann die Rollstuhlwaage mit wenigen Handgriffen in eine Multifunktionswaage verwandelt werden.
So können Patienten freistehend, auf die Haltebügel aufgestützt oder in einem Rollstuhl gewogen werden. Das Auswertegerät kann ergonomisch günstig direkt am Haltebügel montiert werden
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung nach 93/42/EWG
Große Stahl-Wägeplatte mit rutschfreier und abriebfester Oberfläche
Niedrige Bauhöhe der Plattform sowie integrierte Auffahrrampen an beiden Seiten erleichtern das Auffahren
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch höhenverstellbare Gummifüße
Data-Hold-Funktion: bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige automatisch bis zur Betätigung der HOLD-Taste eingefroren
Intuitive Bedienung über Tastenblock
PRE-TARE-Funktion für 5 Gewichtswerte
BMI-Funktion zur Ermittlung von Normalgewicht/Übergewicht
Batterie- und Netzbetrieb möglich
Wandhalterung zur Wandmontage des Auswertegeräts serienmäßig
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben, bitte gleich mitbestellen. Hierzu benötigen wir Aufstellungsort und PLZ.
Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung.
Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen.
Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.
04045761192874, 04045761133679, 4045761133679, Kern, MWS 400K100DM, 4045761192874