Überblick
Robuste, ergonomisch optimierte Stuhlwaage
Fahrbare Ausführung mit Feststellbremsen an allen Rädern
Maximale Wiegekapazität 300 kg
ab 3 Stück: | 1.454,30 € | 1,0% Ersparnis |
ab 5 Stück: | 1.439,61 € | 2,0% Ersparnis |
ab 10 Stück: | 1.424,92 € | 3,0% Ersparnis |
Robuste, ergonomisch optimierte Stuhlwaage
Fahrbare Ausführung mit Feststellbremsen an allen Rädern
Maximale Wiegekapazität 300 kg
Diese Stuhlwaage ist das ideale Messinstrument für Altenheime, Reha-Zentren und Kliniken mit hohem Patientenaufkommen, einschließlich Wiegungen im adipösen Bereich bis 300 kg - Durch ihre vier Räder und das geringe Eigengewicht gewährleistet diese Stuhlwaage ein Höchstmaß an Mobilität im Verbringen zum Patienten. Dadurch wird eine höhere Zeiteffizienz des Klinikpersonals sowie eine verbesserte Sicherheit der Patienten erreicht, die in ihrem gewohnten Umfeld gewogen werden können.
Eichklasse III (Eichung optional)
Medizinzulassung nach 93/42/EWG
Fahrbare Ausführung mit Feststellbremsen an allen Rädern
Data-Hold-Funktion: bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige automatisch bis zur Betätigung der HOLD-Taste eingefroren
BMI-Funktion zur Ermittlung von Normalgewicht/Übergewicht
Für gebrechliche Patienten bietet die bequeme Stuhlform sicheren Halt während der Wiegung
Diese Stuhlwaage ist nach Industrieanforderungen entwickelt, was eine hohe Langzeitstabilität gewährleistet
Umklappbare Armlehnen erleichtern das Platznehmen
Ideal für übergewichtige Patienten oder zum barrierefreien Umsetzen bspw. vom Bett auf die Stuhlwaage
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben, bitte gleich mitbestellen. Hierzu benötigen wir Aufstellungsort und PLZ.
Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung.
Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen.
Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.
04045761195424, 04045761111011, 4045761111011, Kern, MCB 300K100M, 4045761195424