Überblick
Robuste, hochaufgelöste Kranwaage bis 12 Tonnen, jetzt auch mit Eichzulassung oder Schutzgrad
ab 3 Stück: | 965,25 € | 1,0% Ersparnis |
ab 5 Stück: | 955,50 € | 2,0% Ersparnis |
ab 10 Stück: | 945,75 € | 3,0% Ersparnis |
Robuste, hochaufgelöste Kranwaage bis 12 Tonnen, jetzt auch mit Eichzulassung oder Schutzgrad
Die Modelle mit Zusatz M verfügen über eine Eichzulassung und eignen sich dadurch zum Einsatz in eichpflichtigen Verwendungen wie z. B. Ermittlung eines Verkaufspreis nach Gewicht[[1]] Die Waagen entsprechen mit dem Prüfzeichen TÜV: den Anforderungen der Norm: EN 13155 (Lose Lastaufnehmer/Bruchsicherheit) und EN 61010-1 (Elektrische Sicherheit); Durch die stabile Konstruktion und robuste Ausführung: ideal geeignet für den dauerhaften Einsatz im industriellen Umfeld; Hohe Mobilität:: Dank Akkubetrieb und kompakter, leichter Bauweise geeignet zum Einsatz an mehreren Standorten (Produktion, Lager, Versand etc.); Hold-Funktion: : bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige automatisch bis zur Betätigung der Hold-Taste „eingefroren“; Tarieren:: Rücksetzen der Anzeige auf „0“ bei belasteter Waage. Jetzt werden entnommene bzw. hinzugefügte Lasten direkt angezeigt; Massiver Schäkel, nicht drehbar; Funk-Fernbedienung: serienmäßig. Reichweite bis zu 20 m. Alle Funktionen sind anwählbar (ausgenommen ON/OFF). B×T×H 48x10x95 mm. Batterien inklusive 2x 1.5 V AAA;
Kranwaagen sind Risikoprodukte. Der Bruch einer Kranwaage kann lebensgefährliche Folgen haben. Aus diesem Grund ist das Widerrufssrecht bei Kranwaagen grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine Kranwaage kurz nach dem Verkauf, in der originalen Verpackung und mit unverletzten originalen Klebesiegeln eingesendet wird, können Retouren akzeptiert werden.
Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung.
Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen.
Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet
werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.
04045761214095, Kern, HFD 3T-3M, waage, hängewaage