Überblick
Bodenwaage mit Eichzulassung [M] und top Preis-Leistungs-Verhältnis.
ab 3 Stück: | 1.254,00 € | 1,0% Ersparnis |
ab 5 Stück: | 1.241,33 € | 2,0% Ersparnis |
ab 10 Stück: | 1.228,66 € | 3,0% Ersparnis |
Bodenwaage mit Eichzulassung [M] und top Preis-Leistungs-Verhältnis.
NEU! BID 1T-4EM: Kompakte Sondergröße, speziell zum Verwiegen von Europaletten
Wägebrücke: aus rutschfestem Stahl-Riffelblech, 4 silikonbeschichtete Stahl-Wägezellen, Staub- und Spritzwasserschutz IP67
Bequemes Nivellieren der Wägebrücke sowie Zugang zur Junction-Box von oben
Auswertegerät: Details siehe KERN KFB-TM
Tischfuß inkl. Wandhalterung für das Auswertegerät serienmäßig
Summieren von Gewichtswerten und Zählteilen
Dank Schnittstellen wie RS-232 und Bluetooth lässt sich die Waage leicht in bestehende Netzwerke einbinden und erleichtert den Datenaustausch zwischen Waage und PC oder Drucker
Abfrage und Fernsteuerung der Waage über externe Steuerungsgeräte oder Computer mittels KERN Comunication Protocol (KCP). Das KCP ist ein standardisierter Schnittstellen-Befehlssatz für KERN-Waagen und andere Instrumente, der das Abrufen und Steuern aller relevanten Parameter und Gerätefunktionen erlaubt. KERN Geräte mit KCP kann man dadurch ganz einfach an Computer, Industriesteuerungen und andere digitale Systeme anbinden. Das KCP ist in großen Teilen mit dem MT-SICS Protokoll kompatibel.
Bei dem gewählten Produkt handelt es sich um einen Artikel mit Eichzulassung.
Sollte gemäß EU-Richtlinien eine eichpflichtige Verwendung vorliegen, bitte die Konformitätsbewertung (Eichung) über das optionale Zubehör dazubestellen.
Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich.
Bei Artikeln mit Ersteichung ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet ("geeicht") sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.
Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass geeichte Waagen, die Messwerte mittels einer Schnittstelle an einen PC, ERP-/CRM-System o.ä. übermitteln, zwingend einen Alibispeicher benötigen (KIB-A13).
Wenn Daten von der Waage zur Weiterverarbeitung ausgegeben werden, ist ein Alibispeicher Pflicht.
Achtung: Eine nachträgliche Aufrüstung ist nicht möglich! Bitte bei Bedarf das KIB-A13 Schnittstellenmodul Alibispeicher über das optionale Zubehör dazubestellen.
Bei Artikeln mit aufgerüstetem Schnittstellenmodul Alibispeicher ist das Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
04045761207134, Kern, BID 1T-4SM, BID-M, waage, hängewaage